Kanal

[329] Kanal (Graben, Gerinne) ist ein künstlich hergestellter Wasserlauf, in dem die Wasserbewegung durch das natürliche Gefälle bei freiem Wasserspiegel erfolgt.

Je nach dem Zwecke, welchem die Kanäle dienen, gibt es: 1. Werkkanäle, Fabrikkanäle, Mühlkanäle bezw. Mühlgräben oder Aufschlaggräben, welche behufs Ausnutzung der Wasserkraft zum Betriebe eines Wassermotors hergestellt sind. 2. Ent- und Bewässerungskanäle zur Ab- oder Aufleitung des Wassers vom bezw. auf den Kulturboden. 3. Städtische Kanäle, Straßenkanäle, Unratskanäle, Kloaken; s. Kanalisation der Städte und Ortschaften. 4. Wasserleitungskanäle, zur Wasserversorgung. 5. Schiffahrtskanäle zur Schaffung eines Wasserweges. Manche Kanäle entsprechen gleichzeitig mehreren der angeführten Zwecke.

Die Kanäle sind entweder offen, dann stets auf oder über dem Boden befindlich, oder geschlossen, dann gewöhnlich unter dem Boden liegend. Der über dem Boden erbaute Kanal, Aquädukt (s.d.), erscheint bald offen, bald bedeckt. Die Berechnung der Kanäle hinsichtlich ihrer Wasserführung s. Hydraulik und Querprofil der Flüsse und Kanäle.

v. Schneller.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 329.
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