Mauerwerk

[345] Mauerwerk, jeder aus natürlichem oder künstlichem Steinmaterial hergestellte, durch die Form oder Größe, und daher durch entsprechende Schwere der Teile, oder durch geeignete Verbindungsmittel zusammenhängende, von ebenen oder gekrümmten Flächen begrenzte Körper, der insbesondere den Namen Mauer erhält, wenn er als Abgrenzung oder als Raumabschluß in wagerechtem Sinne dient, während das in lotrechtem Sinne nach oben raumabschließend wirkende Mauerwerk »deckendes« oder Gewölbemauerwerk genannt wird.

Je nach dem Zweck, welchem eine Mauer dient, unterscheidet man »Grenzmauern«, »Einfriedigungsmauern«, »Stütz–« und »Futtermauern«, ferner bei Gebäuden: »Außenmauern« »Innenmauern«, »Scheidemauern« und nennt in jedem Fall das zutage kommende Mauerwerk aufgehendes Mauerwerk im Gegensatz zum Fundament- oder Grundmauerwerk, welches jenem zur Unterstützung dient, den durch die Belastung hervorgerufenen Druck gleichmäßig auf den Untergrund verteilen soll und mehr oder weniger tief im Boden steckt. Je nach der Herstellungsweise unterscheidet man ferner Trockenmauerwerk (s.d.), welches ohne Bindemittel hergestellt wird, und Mörtelmauerwerk, zu welchem die verschiedenartigen Mörtel (s.d.) als Bindemittel Verwendung finden. – Dem Material nach unterscheidet man:

1. Mauerwerk aus natürlichen Steinen: a) Bruchstein-, b) Feldsteinmauerwerk; c) Haustein-, Schnittstein-, Werkstein- oder Quadermauerwerk.

2. Mauerwerk aus gebrannten und ungebrannten künstlichen Steinen.

3. Mauerwerk aus gemischten Materialien; a) Verblendmauerwerk, bei welchem die Verblendung aus natürlichen oder künstlichen Steinen bestehen kann, während zur Hintermauerung Bruchsteine oder Backsteine bezw. geringere Sorten der letzteren Verwendung finden; b) Steinfachwerk, bei welchem wagerechte und lotrechte Streifen aus anderm Steinmaterial, als es die Mauer selbst enthält, aus konstruktiven oder ästhetischen Gründen eingeschaltet werden, wodurch eine gewisse Aehnlichkeit mit dem Holz- und Eisenfachwerk entsteht, was zu obiger Namengebung geführt hat.

4. Mauerwerk aus Guß oder Stampfmassen, für welches hauptsächlich der Beton als Material in Betracht kommt.

Das Nähere über die Herstellungsbedingungen, den Verband, die Verwendungsweise sowie über die Literatur s. Backsteinverband, Bruchsteinmauerwerk, Feldsteinmauerwerk, Kunststeine, Mauerstärken, Quaderverband, Senken der Gebäude, Stampfbau, Steinfachwerk, Trockenmauerwerk und Verblendmauerwerk.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 345.
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