Niethammer

[623] Niethammer, Hammer mit zwei runden, etwas gewölbten Bahnen oder mit einer solchen Bahn und einer Finne. Bei Kesselblecharbeiten, Baukonstruktionen u.s.w. wird der erstere Hammer von dem Vorarbeiter zum Stauchen des Nietes benutzt, wobei ihm die Arbeiter mit Zuschlaghämmern helfen, ehe er den Schellhammer zur Bildung des Schließkopfes aufsetzt. Bei Schlosserarbeiten wird sowohl die Finne des zweiten Hammers (zum Ausbreiten des Nietkopfes) als auch die Bahn (besonders zum Hämmern von versenkten Nietköpfen) benutzt; s. Nieten, Nietung, Nietmaschinen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 623.
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