Arbeiterwohnhaus

[43] Arbeiterwohnhaus. Zu unterscheiden sind: a) das Eigenhaus, b) das Miethaus. Ersteres ist zumeist Einfamilienhaus und selbstredend von geringer Größe, drei bis fünf Räume einschließlich der Küche enthaltend, aus dem Erdgeschoß und einem oberen Geschoß bestehend, wobei letzteres in der Regel ein ausgebautes Dachgeschoß ist.

Man pflegt die Küche recht geräumig 3,5 zu 5 m bis 4 zu 6 m anzulegen und von ihr einen kleinen Spülraum abzutrennen. Die Küche dient dann gleichzeitig als Eß- und Wohnraum und heißt Wohnküche. Wenn in demselben Hause noch eine zweite Wohnung eingerichtet wird, wozu in der Regel ein oberes Vollgeschoß und ein ausgebautes Dachgeschoß verwendet wird (Zweifamilienhaus), so wird der Name Eigenhaus (s.d.) beibehalten in der Annahme, daß der Inhaber der größeren Wohnung zugleich Hauseigentümer ist.

Größere Arbeiterwohnhäuser sind Miethäuser (s.d.), die in einzelne Wohnungen von zwei bis vier Räumen (einschließlich Küche) zerlegt zu werden pflegen. Sie sind drei-, vier- oder fünfgeschossig, mit oder ohne Flügel- und Hinterbauten. Durch die Häufung von Seitenflügeln und Hinter- oder Quergebäuden, die einen Hof oder mehrere Höfe umgeben, entsteht die Mietkaserne, deren Bau bisher stark verbreitet war, heute aber verworfen wird. In neuerer Zeit werden Flügel- und Hinterbauten ganz vermieden, also nur Randbebauung (s.d.) ausgeführt, oder es wird dem Vorderhause (Randbau) nur ein kurzer Mittelflügel von 5 bis 8 m Tiefe angegliedert, eine Bauart, die den Vorzug hat, daß alle Wohnungen mit Querlüftung (s.d.) versehen sind.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 43.
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