Alternāt

[387] Alternāt (neulat.), diplomatischer Gebrauch, wonach im Range gleichstehende Mächte in Verträgen etc. in abwechselnder Reihenfolge ausgeführt werden, so daß jede von ihnen in derjenigen Ausfertigung, die für sie bestimmt ist, den ersten Platz einnimmt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 387.
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