Anbieten

[489] Anbieten, bei einer Versteigerung das erste Gebot machen; sich bereit erklären, eine schuldige Leistung zu erfüllen (auch andienen genannt). Im allgemeinen ist die Leistung selbst anzubieten, bisweilen jedoch genügt wörtliches Angebot (vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, § 293 ff.). S. auch Verzug.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 489.
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