Anger

[518] Anger, in der Regel beweidete Grundstücke und meistens solche, die ehedem Gemeindeeigentum waren und nicht verteilt oder im einzelnen verpachtet wurden. Oft bepflanzt man die A. mit Obstbäumen, die einigen Ertrag abwerfen und die Beweidung nicht beeinträchtigen. Auch heißt A. jeder größere mit Gras bewachsene Platz innerhalb eines Ortes. Vgl. Aue.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 518.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: