Bahnsteigsperre

[275] Bahnsteigsperre, Verlegung der ersten Prüfung und der Abnahme der Fahrtausweise an die Zu- und Ausgänge der zu diesem Zweck mit Kontrollbeamten (Bahnsteigschaffnern) besetzten Bahnsteige. Auf Grund der in Österreich und Frankreich gemachten Erfahrungen wurde die B. 1895 auf den preußischen Staatsbahnen, später auch auf den bayrischen und sächsischen Staatsbahnen eingeführt. Der Zweck der B.: Verhütung der zahlreichen Unfälle, die beim Prüfen der Fahrtausweise während der Fahrt entstanden, Freihaltung der Bahnsteige von Nichtreisenden und Erschwerung von Fahrgeldhinterziehungen mit Hilfe von Fahrbeamten, ist durch die B. in der Hauptsache erreicht worden. Die für Nichtreisende eingeführten Bahnsteigkarten bilden zwar eine recht ergiebige Einnahmequelle, doch übersteigen die mit der B. verbundenen Aufwendungen die durch sie erzielten Ersparnisse (an Fahrpersonal) erheblich.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 275.
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