Deckungsfähig

[574] Deckungsfähig nennt man im Staatshaushaltsetat solche die Budgetsätze überschreitende Mehrausgaben, die durch Ersparungen, die unter andern Titeln gemacht und ausdrücklich als übertragbar erklärt worden sind, bestritten werden können.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 574.
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