Diplomatische Ehen

[39] Diplomatische Ehen, Ehen, die vor dem diplomatischen Vertreter oder dem Konsul zwischen Angehörigen dessen Staates geschlossen sind. Dieselben sind gültig, auch wenn sie nicht nach den Gesetzen des Staates vorgenommen wurden, auf dessen Gebiet sie geschlossen wurden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 39.
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