Diskontinuität

[46] Diskontinuität (lat.), Mangel an Zusammenhang, Verbindung. – Im parlamentarischen Sprachgebrauch versteht man unter D. den Grundsatz, daß jede Tagung einer parlamentarischen Körperschaft ein abgeschlossenes Ganze bildet. Daher müssen Gesetzesvorlagen, die in der abgelaufenen Tagung nicht erledigt wurden, in der folgenden neu eingebracht werden, wofern die Regierung daran festhält; dasselbe gilt von Anträgen und Petitionen; auch können die Arbeiten eines Ausschusses des Parlaments aus der einen Tagung nicht in der nächsten fortgesetzt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 46.
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