Entehrung

[830] Entehrung, die gänzliche oder teilweise Entziehung der bürgerlichen Ehre (s. d.). Entehrende Verbrechen sind diejenigen, die eine entehrende Strafe, d.h. eine mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte (s. d.) verknüpfte, nach sich ziehen. In einem besondern Sinne bedeutet E. soviel wie Defloration, d.h. der außereheliche Beischlaf, durch den einer Frauensperson die Jungfrauschaft geraubt wird, oder die außereheliche Schwängerung einer Frauensperson, die zuvor noch Jungfrau war.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 830.
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