Flur [1]

[728] Flur (Feldflur), flaches, ebenes Land, sowohl Wiese als Ackerfeld; dann im Sinne von Feldmark sämtliche einer Gemeinde gehörige Grundstücke; ihre Grenze (Flurgrenze oder Flurscheidung) ist mit Grenzsteinen (Flursteinen oder Marksteinen), zuweilen auch mit einem Graben (Flurgraben) oder mit einem Zaun (Flurzaun) bezeichnet, und ihre Richtigkeit wird von Zeit zu Zeit durch einen Flurzug untersucht. Bei der Feldwirtschaft wird auch der in gleicher Weise benutzte Flächenteil F. genannt (s. Landwirtschaftliche Betriebssysteme). – In der Baukunde ist F. soviel wie Hausflur. Dann auch die Tenne einer Scheune (s.d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 728.
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