Generalkapitän

[552] Generalkapitän hieß in der Republik Venedig ehedem der oberste Befehlshaber zur See, in der Republick der Vereinigten Niederlande der Oberbefehlshaber der Landarmee; in Spanien der höchste Militärbefehlshaber einer Provinz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 552.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika