Grundkarten

[454] Grundkarten, Bezeichnung für Landkarten, die je zwei Sektionen der Generalstabskarte des Deutschen Reiches (1 : 100,000) umfassen, von dieser aber nur das Wassernetz und die Signaturen der Gemeindeorte wiedergeben, denen dann die Gemeindegrenzen hinzugefügt werden. Das so entstandene Netz bildet die Grundlage für Eintragungen aller Art als Hilfsmittel für die historisch-geographische Forschung und unter der (nicht unbestrittenen) Voraussetzung, daß die heutigen Flurgrenzen etwa bis zum Jahre 1400 zurück, soweit nicht Änderungen urkundlich bezeugt sind, als unverändert anzusehen sind, auch die Grundlage für historische Karten überhaupt. Vgl. Ermisch, Erläuterungen zur historisch-statistischen Grundkarte für Deutschland im Maßstab von 1 : 100,000 (Leipz. 1899).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 454.
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