Heimbürge

[85] Heimbürge, früher, namentlich im Elsaß und in Hessen, der Vorsteher einer Dorfgemeinde, dann soviel wie Schösse; daher Heimbürgegericht ehedem soviel wie Dorfgericht. An manchen Orten nennt man Heimbürgen und Heimbürginnen die mit der Leichenwartung betrauten Personen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 85.
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