Jus divīnum

[392] Jus divīnum (lat.), göttliches Recht, ein der katholischen Kirchenlehre ausschließlich eigentümlicher Begriff; Erkenntnisquellen sind die Heilige Schrift und Tradition; kraft seines Ursprungs ist es unveränderlich. Auf J. führt die katholische Kirche ihre wichtigsten Verfassungselemente zurück.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 392.
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