Kandidāt

[556] Kandidāt (lat.), bei den Römern der Bewerber um ein Amt (s. Candidatus); in der alten katholischen Kirche ein Neugetaufter, da ein solcher noch eine Woche lang ein weißes Gewand tragen mußte; in neuerer Zeit besonders in der protestantischen Kirche der Theolog, der nach bestandener Prüfung die Anwartschaft auf ein Predigeramt erhalten hat; dann auch allgemein[556] ein Bewerber um irgend ein Amt. Daher Kandidatur, die Bewerbung um ein Amt; kandidieren, als K., Bewerber, auftreten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 556-557.
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