Landespolizeibezirk

[102] Landespolizeibezirk ist der in Preußen durch Gesetz über die polizeiliche Vereinigung von Charlottenburg, Rixdorf und Schöneberg mit Berlin (s. d.) eingeführte Name für einen mehrere Kreise umfassenden, aber räumlich einen besondern Regierungsbezirk nicht bildenden Bezirk der Polizeiverwaltung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 102.
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