Luftkraftmaschinen

[811] Luftkraftmaschinen (Luftmaschinen, Luftmotoren), Kraftmaschinen, die entweder mit gepreßter Luft (Preßluft, Druckluft) oder mit verdünnter Luft (Vakuum) betrieben werden. Druckluftmaschinen setzen ebenso wie die Vakuummaschinen eine Anlage zum Verdichten, bez. Verdünnen der Arbeitslust mittels Dampf- oder Wasserkraft voraus, von der aus die Luft in einem Rohrsystem den Luftmaschinen zugeführt wird (s. Kraftübertragung und -Verteilung). L. sind auch die Feuerluftmaschinen und die Heißluftmaschinen (s. die besondern Artikel).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 811.
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