Passierzettel

[485] Passierzettel (franz. Passavant, amtlicher Begleitschein), ein von den betreffenden Behörden ausgestellter Schein, durch den Wagen oder Waren nach Entrichtung von Gebühr und Zoll oder deren Sicherstellung berechtigt werden, ihren Weg ungestört fortzusetzen (Zollfreischein), oder der die steuerfreie Überführung von der Einlagesteuer unterliegenden Getränken von einem Aufbewahrungsraum in den andern gestattet (s. Weinsteuer).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 485.
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