Resolutionsklage

[822] Resolutionsklage, im französischen Rechte die Klage auf Auflösung eines zweiseitigen Vertrags, die der eine Kontrahent anstellen kann, wenn der andre seine Verpflichtung nicht erfüllt. Die Klage ist unter dieser Voraussetzung im allgemeinen geregelt in Artikel 1184 und im besondern auf den Kaufvertrag angewendet in Art. 1610 und 1654 des Code civil.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 822.
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