Respirationsapparat

[824] Respirationsapparat (lat.), Vorrichtung, die den Aufenthalt unter Wasser und in mit schädlichen Gasen angefüllten Räumen ermöglicht. Derartige Apparate führen komprimierte Atmungsluft mit sich (Aërophor) oder sind auf Zuführung von Luft durch Schläuche angewiesen. Näheres s. Rettungsgeräte und Taucherapparate. Über Respirationsapparate zum Zurückhalten von Staub s. Respirator. – Über Respirationsapparate zur Ermittelung der in einem bestimmten Zeitraum und unter bestimmten Verhältnissen vom tierischen Organismus verbrauchten und gebildeten Gasmengen s. Tafel »Apparate zur Atmungsphysiologie«, mit Text (beim Art. »Atmung«). Als R. bezeichnet man auch die Gesamtheit der bei der Atmung in Betracht kommenden Organe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 824.
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