Rittwechsel

[19] Rittwechsel (Reitwechsel), gegenseitige, Wechsel, welche die Beteiligten einander mit der Verpflichtung und im Vertrauen darauf geben, daß jeder seine Wechsel selbst einlöse. Vgl. Wechselreiterei.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 19.
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