Stenograpy

[931] Stenograpy (griech.), im weitern Sinne jeder, der sich ein System der Stenographie (s. d.) zu eigen gemacht hat; im engern einer, dessen Beruf das stenographische Aufnehmen von Reden, Diktaten u. dgl. ist, sogen. Berufs- oder Fachstenograph, z. B. ein Gerichtsstenograph, Geschäftsstenograph, Kammerstenograph (s. d.), Parlamentsstenograph (s. d.) etc. Die Verdeutschungen »Redezeichner«, »Schnellschreiber«, »Kurzschreiber« haben sich noch nicht eingebürgert, wenn sie auch in Vereinsnamen und Zeitungstiteln schon gebraucht worden sind (desgleichen die Ableitung »kurzschriftlich« für »stenographisch«). Das Abzeichen der Stenographen ist eine geflügelte Schreib- oder Bleifeder; als Wappen erscheint dieselbe golden mit silberner Spitze und silbernen Flügeln in rotem Felde.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 931.
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