Teilbarkeit

[378] Teilbarkeit, allgemeine Eigenschaft der Körper, zufolge der sie sich mechanisch in kleinere gleichartige Teile trennen lassen. Ob die physikalische T. der Körper bis ins Unendliche gehe, oder ob sie bei gewissen kleinsten Teilchen (Atomen), die nicht mehr teilbar seien, ihre Grenze habe, darüber hat man vorzüglich auf dem Gebiete der Philosophie bis jetzt viel gestritten, weil man hierin einen wichtigen Schlüssel zur Erforschung des Wesens der Materie zu finden hoffte. Die Bemühungen um Auffindung der Grenze, bis zu der faktisch die Teilung der Körper getrieben werden kann, haben zwar noch nicht eine derartige Grenze ergeben, aber doch gezeigt, daß, wenn eine solche vorhanden ist, die kleinsten Teilchen nicht mehr direkt meßbar sind. – T. ganzer Zahlen, s. Division.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 378.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika