Toppflaggen

[619] Toppflaggen, die in den Toppen der Masten geheißten Kriegsflaggen; T. werden im Gefecht und bei Festlichkeiten, Ehrenschießen etc. gesetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 619.
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