Ukás

[876] Ukás (v. russ. ukasátj, »befehlen«), in Rußland jeder unmittelbar vom Kaiser oder vom dirigierenden Senat ergehende gesetzgeberische oder Verwaltungsbefehl oder Erlaß. Die Veröffentlichung der kaiserlichen Ukase erfolgt durch den Senat, doch hat letzterer auch das Recht, zur Ausführung bestehender Gesetze Ukase (Verordnungen) zu erlassen. Gesetze und Verordnungen, die vom Kaiser selbst ausgehen, heißen »allerhöchste Ukase«. Dabei wird zwischen dem eigenhändig unterzeichneten und dem mündlichen U., dem[876] vom Kaiser auf erstatteten Vortrag erteilten Befehl, unterschieden. Ministerielle Verordnungen werden nicht als U. bezeichnet. Kaiser Nikolaus ließ 1827 eine Sammlung der Ukase in 48 Bänden veranstalten, der sich die spätern von Jahr zu Jahr anschließen. Sie bildet die Grundlage des russischen Reichskodex (Swod sakonow). Vgl. Nakás.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 876-877.
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