Umschlag [2]

[890] Umschlag (Umschlagsrecht, Umladungsrecht), ehemals das Recht einzelner Ortschaften (Umschlagsplätze), die zu Wasser oder auch zu Lande angekommenen Waren nur durch eigne Fuhrleute oder Schiffer weiter zu spedieren (vgl. Stapelrecht). Die heutigen Umschlagsplätze sind nicht Plätze, die Vorrechte genießen, sondern solche, an denen ein U. infolge der zwischen Eisenbahn- und Schiffahrtsverkehr eingetretenen Tarifkombinationen stattfindet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 890.
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