Umsturzvorlage

[890] Umsturzvorlage, der am 17. Dez. 1894 dem deutschen Reichstag vorgelegte Gesetzentwurf, der gewisse auf den Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichtete Bestrebungen, gegen welche die bestehenden Gesetze nicht ausreichten, unter Strafe stellen sollte; der Entwurf, von der Regierung nicht geschickt verteidigt, im Ausschuß vom Zentrum und von den Konservativen mit Bestimmungen belastet, welche die geistige Freiheit bedrohten, wurde 11. Mai 1895 abgelehnt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 890.
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