Untersuchungsführer

[943] Untersuchungsführer, das Hilfsorgan des militärischen Gerichtsherrn, das von diesem mit Führung des Ermittelungsverfahrens in Militärstrafsachen beauftragt ist; der Gerichtsherr der niedern Gerichtsbarkeit beauftragt einen Gerichtsoffizier (s. d.), der der höhern einen Kriegsgerichtsrat (s. Kriegsgerichtsräte). Vgl. Militärstrafgerichtsbarkeit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 943.
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