Wagenladungsgüter

[298] Wagenladungsgüter im Gegensatz zu den Stückgütern solche Transportgegenstände, die in ganzen Wagenladungen aufgegeben und versandt werden und für die der Wagenladungstarif (im Gegensatz zum Stückguttarif) erhoben wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 298.
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