Zollkartell

[982] Zollkartell, eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Staaten, durch die sie sich gegenseitig Hilfe bei Aufrechthaltung ihrer beiderseitigen Zollvorschriften und insbes. zur Unterdrückung des Schleichhandels zusichern. Ein solches Z. wurde zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn 23. Mai 1881 geschlossen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 982.
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