Zurechnung

[1021] Zurechnung (Imputatio), das Urteil, daß eine bestimmte Person für einen bestimmten Erfolg verantwortlich zu machen sei. Die Z. setzt einerseits Zurechnungsfähigkeit (s. d.) des Täters, anderseits Zurechenbarkeit (s. d.) des Erfolges voraus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1021.
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