Sechstes Capitel.

Fehlschlüsse im Syllogismus.

[398] §. 1. Wir sind nun bei den Fehlschlüssen angelangt, denen in den gewöhnlichen Büchern über Logik der Name Fehlschlüsse im allgemeinen ausschliesslich beigelegt wird; sie haben ihren Sitz in dem syllogistischen oder deductiven Theil der Erforschung der Wahrheit. Es ist aber um so weniger nöthig, bei diesen Fehlschlüssen lange zu verweilen, als dieselben in einem ziemlich bekannten Werke, in Whately's Logik genügend abgehandelt werden. Gegen die ersichtlicheren Formen dieser Classe von Fehlschlüssen sind die Regeln des Syllogismus ein vollständiger Schutz. Nicht (wie oft bemerkt) dass das Schliessen nicht gut sein könnte, wenn es nicht in die Form eines Syllogismus gebracht wird, sondern weil, wenn wir es in dieser Form sehen, wir gewiss sind zu entdecken, ob es schlecht ist, oder wenigstens ob es eine Fallacie von dieser Classe enthält.

§. 2. Unter die syllogistischen Fehlschlüsse sollten wir vielleicht die Irrthümer rechnen, welche in Processen begangen werden, welche zwar scheinbar, nicht aber wirklich Folgerungen aus Prämissen sind; die mit der Umkehrung (conversio) und der Aequipollenz im Zusammenhang stehenden Fehlschlüsse. Ich glaube, dass derartige Irrthümer viel häufiger begangen werden, als man gewöhnlich glaubt, oder als ihre überaus grosse Augenscheinlichkeit zuzulassen scheinen dürfte. Ich halte z.B. die einfache Umkehrung des allgemeinen bejahenden Urtheils, Alle A sind B, daher sind alle B – A, für eine sehr gewöhnliche Form dieses Irrthums, obgleich er, wie viele andere Fehlschlüsse, mehr in der Stille der Gedanken, als in ausdrücklichen Worten begangen wird, denn er[398] ist kaum deutlich auszusagen, ohne entdeckt zu werden. Dasselbe ist bei einer anderen, von der vorhergehenden nicht wesentlich verschiedenen Form von Fehlschluss der Fall; bei der irrthümlichen Umkehrung eines hypothetischen Urtheils. Der eigentliche umgekehrte Satz eines hypothetischen Urtheils ist dieser: wenn das Consequens falsch ist, so ist das Antecedens falsch; aber der Satz, wenn das Consequens wahr ist, so ist auch das Antecedens wahr, ist keineswegs gültig, sondern ein der einfachen Umkehrung eines allgemeinen bejahenden Urtheils entsprechender Irrthum. Es ist aber bei den Menschen etwas sehr gewöhnliches, in ihren Privatgedanken diese Folgerung zu ziehen; wenn man z.B. den Schluss als Beweis der Prämissen gelten lässt, wie dies so oft geschieht. Dass die Prämissen nicht wahr sein können, wenn der Schluss falsch ist, ist die tadellose Grundlage des rechtmässigen, reductio ad absurdum genannten Schliessmodus. Aber die Menschen denken und drücken sich beständig aus, als ob sie auch glaubten, die Prämissen könnten nicht falsch sein, wenn der Schluss wahr ist. Die Wahrheit, oder die vermeintliche Wahrheit der aus einer Lehre folgenden Folgerungen verschafft dieser häufig Aufnahme, trotz grober in ihr enthaltener Absurditäten. Wie viele philosophische Systeme, die ihre Empfehlung kaum in sich selbst trugen, wurden nicht von tiefsinnigen Männern angenommen, weil von diesen Systemen vorausgesetzt wurde, sie verliehen der Religion, der Moral oder einer Lieblingsansicht in der Politik, oder sonst einer werthgehaltenen Ueberzeugung eine neue Stütze? Aber nicht bloss dass jene Systeme den Wünschen dieser Männer entsprachen, sondern dass sie zu, ihrer Meinung nach, richtigen Schlüssen führten, schien diesen eine starke Präsumtion zu Gunsten ihrer Wahrheit; obgleich die in ihrem wahren Licht betrachtete Präsumtion nur auf die Abwesenheit jenes besonderen Beweises von Falschheit hinauslief, welcher sich ergeben hätte, wenn sie durch richtige Folgerung auf etwas bereits als falsch Erkanntes geführt hätte.

Ebenso ist der sehr häufige Irrthum, dass man das umgekehrte von Unrecht für Recht hält, die praktische Form eines logischen Irrthums in Beziehung auf die Opposition der Urtheile. Er wird begangen, weil die Gewohnheit fehlt, zwischen dem Conträren und lern Contradictorischen eines Urtheils zu unterscheiden und auf den logischen Canon zu achten, dass zwei conträre Urtheile, obgleich[399] sie nicht beide wahr sein können, doch beide falsch sein mögen. Sollte sich der Irrthum in Worten ausdrücken, so würde er dieser Regel ganz deutlich zuwider laufen. Im allgemeinen drückt er sich aber nicht aus, und ihn zu zwingen, dies zu thun, ist die wirksamste Methode, um ihn zu entdecken und zu exponiren.

§. 3. Unter die Schlussfehler im Syllogismus sind zuvörderst alle Fälle von fehlerhaften Syllogismen zu rechnen, wie sie in den Büchern aufgestellt sind. Dieselben lösen sich gewöhnlich so auf, dass mehr als drei Termini für den Syllogismus vorhanden sind; entweder offen, oder in der versteckten Weise eines unvertheilten Mittelsatzes, oder eines unerlaubten Processes in einem der beiden äusseren Termini. Es ist in der That nicht sehr leicht von einem Argument nachzuweisen, dass es speciell zu einem dieser fehlerhaften Fälle gehört, weil, wie schon wiederholt angeführt wurde, die Prämissen selten förmlich entwickelt sind; wenn sie es wären, so würde die Fallacie niemanden täuschen; und so lange sie es nicht sind, ist es fast immer bis zu einem Grad der Willkür überlassen, in welcher Weise das unterdrückte Glied herzustellen ist. Die Regeln des Syllogismus sind Regeln, um irgend Einen zu zwingen, auf das Ganze von dem zu achten, was er zu vertheidigen unternimmt, wenn er auf seinem Schluss besteht. Er hat es fast immer in der Gewalt, durch Einführung einer falschen Prämisse seinen Syllogismus gut zu machen, und es ist daher kaum jemals möglich, entschieden zu behaupten, irgend ein Argument involvire einen schlechten Syllogismus; dies beeinträchtigt aber den Werth der syllogistischen Regeln nicht, indem der Schliessende durch sie gezwungen wird, die Prämissen bestimmt zu wählen, welche er zu vertheidigen bereit ist. Nachdem die Wahl geschehen ist, ist im allgemeinen so wenig Schwierigkeit vorhanden zu sehen, ob der Schluss aus den dargelegten Prämissen folgt, dass wir ohne grosse logische Unrichtigkeit diese vierte Classe von Fehlschlüssen mit der fünften Classe, mit den Fehlern aus Confusion hätten verschmelzen können.

§. 4. Aber vielleicht die gewöhnlichsten und gewiss die gefährlichsten Fehlschlüsse dieser Classe sind nicht die in einem einzigen Syllogismus liegenden, sondern diejenigen, welche sich in[400] einer Kette von Argumenten zwischen zwei Syllogismen einschieben, und welche in einer Verwechslung der Prämissen bestehen. In dem ersten Theil der Argumentation wird ein Urtheil bewiesen, oder eine anerkannte Wahrheit aufgestellt, und in dem zweiten Theil wird ein weiteres Argument gegründet, nicht auf dasselbe Urtheil, sondern auf ein anderes, das ihm hinreichend ähnlich sieht, um damit verwechselt werden zu können. Beispiele von diesem Fehlschluss finden sich fast in allen argumentativen Abhandlungen ungenauer Denker, und wir brauchen hier nur eine der dunkleren Formen desselben zu beachten, welche die Scholastiker als die Fallacie a dicto secundum quid ad dictum simpliciter erkannten. Dieser Schlussfehler wird begangen, wenn in den Prämissen ein Urtheil mit einer Modification behauptet und die Modification im Schlüsse aus den Augen verloren wird; oder öfter, wenn eine Beschränkung oder Bedingung, wenn sie auch nicht behauptet wird, für die Wahrheit des Urtheils nothwendig ist, aber vergessen wird, wenn dieses Urtheil als eine Prämisse gebraucht wird. Viele von den im Schwange gehenden schlechten Argumenten gehören zu dieser Classe von Irrthümern. Die Prämisse ist eine zugestandene Wahrheit, eine gewöhnliche Maxime, wovon die Gründe oder der Beweis vergessen sind, oder woran zur Zeit nicht gedacht wird, aber wenn an sie gedacht worden wäre, so hätte sich dadurch die Nothwendigkeit ergeben, die Prämisse so zu beschränken, dass dieselbe den daraus gezogenen Schluss nun nicht mehr gestützt hätte.

Von dieser Natur ist der Fehlschluss, welcher in der sogenannten Handelstheorie von Adam Smith und Anderen liegt. Diese Theorie geht von dem gewöhnlichen Grundsatz aus, dass alles, was Geld einbringt, reich macht; oder dass der Reichthum eines jeden im Verhältniss zu der Menge des Geldes steht, das er gewinnt. Hieraus wird geschlossen, dass der Werth eines Handelszweiges, oder des ganzen Handels eines Landes in der von demselben eingebrachten Geldbilanz besteht; dass ein Handel, der mehr Geld aus dem Lande ausführt als er einführt, ein Handel mit Verlust ist; dass man daher durch Verbote und Prämien Geld ins Land ziehen und daselbst behalten sollte, und dergleichen Folgesätze mehr. Alles dieses, weil man nicht darüber nachgedacht hat, dass, wenn der Reichthum eines Individuums im Verhältniss steht zur Menge Geld, worüber er verfugen kann, dies desshalb ist, weil dasselbe das Maass[401] seiner Fähigkeit ist, Geldes Werth zu kaufen, und daher der Bedingung unterliegt, dass das Individuum nicht verhindert sei, sein Geld für diesen Kauf zu verwenden. Die Prämisse ist daher nur wahr secundum quid, aber die Theorie nimmt sie als absolut wahr an und folgert, dass Vermehrung des Geldes Vermehrung des Reichthums ist, sogar dann noch, wenn sie durch Mittel herbeigeführt wird, welche die Bedingung, unter der allein Geld Reichthum sein kann, vernichten.

Ein zweites Beispiel ist das Argument, wodurch man vor der Zehentablösung zu beweisen pflegte, dass der Zehent auf dem Gutsbesitzer lastet und eine Verminderung des Pachtes gleich zu rechnen ist; weil der Pacht eines zehentfreien Landes immer höher war, als der eines dem Zehent unterworfenen Landes von derselben Güte und denselben Vortheilen der Lage. Ob es wahr sei oder nicht, dass der Zehent auf den Pacht fällt, ist in einer Abhandlung über Logik nicht der Ort zu untersuchen; sicher ist aber, dass jene Thatsache kein Beweis davon ist. Das Urtheil sei wahr oder falsch, so muss zehentfreies Land durch die Nothwendigkeit des Falls einen höheren Pacht zahlen; denn wenn der Zehent nicht auf dem Pacht lastet, so muss dies daher kommen, dass er auf dem Consumenten lastet, dass der Preis der Producte des Ackerbaues steigt. Wenn aber der Preis der Producte steigt, so hat sowohl der Pächter eines zehentfreien Landes als auch der Pächter des Zehentlandes den Nutzen davon. Für den Letzteren ist die Preiserhöhung nur eine Vergütung für den von ihm bezahlten Zehent; für den Ersteren, der keinen Zehent zahlt, ist sie ein reiner Gewinn, der ihn in Stand setzt, und bei freier Concurrenz zwingt, dem Gutsbesitzer einen um soviel höheren Pacht zu zahlen. Es bleibt nun noch die Frage, zu welcher Classe diese Art Fehlschluss gehört. Die Prämisse ist, dass der Eigenthümer von Zehentland weniger Pacht empfängt als der Besitzer von zehentfreiem Lande; der Schluss ist, dass er daher weniger empfängt, als er empfangen würde, wenn der Zehent abgeschafft wäre. Aber die Prämisse ist nur bedingungsweise wahr, der Besitzer von Zehentland empfängt weniger als der Eigenthümer von zehentfreiem Lande empfangen kann, wenn anderes Land mit Zehent belastet ist; während der Schluss auf einen Zustand der Dinge angewendet wird, in dem diese Bedingung fehlt, und in dem folglich die Prämisse nicht wahr[402] sein würde. Der Fehlschluss findet daher Statt a dicto secundum quid ad dictum simpliciter.

Ein drittes Beispiel ist die Opposition, welche zuweilen rechtmässigen Folgerungen der Regierung in den Angelegenheiten der Gesellschaft gemacht wird, und die auf eine Missanwendung des Grundsatzes gegründet ist, dass ein Individuum besser beurtheilen kann als die Regierung, was seinem pecuniären Interesse gut ist. Dieser Einwurf wurde gegen Mr. Wakefield's Grundsatz der Colonisation vorgebracht, nämlich gegen den Grundsatz der Concentration der Ansiedler durch eine solche Feststellung des Preises von unbebautem Lande, dass dadurch das wünschenswertheste Verhältniss zwischen der Menge des in Cultur begriffenen Landes und der arbeitenden Bevölkerung erhalten wird. Hiergegen wurde eingewendet, dass wenn Individuen ihren Vortheil darin fänden, Besitz von ausgedehnten Strecken Landes zu nehmen, sie nicht daran verhindert werden sollten, da sie ihre eigenen Interessen besser kennen, als die Gesetzgebung (welche nur nach allgemeinen Regeln verfahren kann). In diesem Argument ist jedoch vergessen, dass die Thatsache, dass Jemand eine so grosse Strecke Land nimmt, nur beweist, dass es in seinem Interesse liegt, so viel zu nehmen wie die anderen, nicht aber dass es nicht in seinem Interesse liegen könnte, sich mit weniger zufrieden zu stellen, wenn er überzeugt sein kann, dass die anderen es auch thun; eine Sicherheit, welche nur eine Regulirung durch die Regierung geben kann. Wenn alle anderen viel nähmen und er nur wenig, so würde er keinen von den Vortheilen ernten, die aus der Concentration der Bevölkerung und der hieraus entstehenden Möglichkeit hervorgehen, Arbeit zu miethen, sondern er würde sich, ohne ein Aequivalent dafür zu erhalten, freiwillig in eine untergeordnete Stellung gebracht haben. Das Urtheil, die Menge Land, welche die Menschen nehmen werden, wenn sie sich selbst überlassen sind, sei diejenige Menge, welche zu nehmen ihrem Interesse am meisten entspricht, ist nur wahr secundum quid, es ist nur so lange in ihrem Interesse, als sie keine Garantie wegen des Thuns der Anderen haben. Aber die vorgeschlagene Einrichtung vernachlässigt die Beschränkung und nimmt das Urtheil simpliciter für wahr.

Die Bedingung der Zeit ist eine der Bedingungen, welche man am häufigsten fallen lässt, wenn man für den beweis anderer Urtheile[403] ein Urtheil gebraucht, das sonst wahr wäre. Es ist ein Grundsatz der Nationalökonomie, »dass Preise, Gewinne, Löhne etc. ihr Gleichgewicht finden;« dies wird aber häufig so ausgelegt, als wäre damit gemeint, sie seien immer oder gewöhnlich im Gleichgewicht, während sie in Wahrheit, wie es Coleridge epigrammatisch ausdrückt, immer ihr Gleichgewicht finden, »was man für eine Umschreibung oder eine ironische Definition eines Sturmes nehmen könnte.«

Zu dieser Art von Fehlschluss (a dicto secundum quid ad dictum simpliciter) konnte man aller Irrthümer rechnen, welche gewöhnlich Missanwendungen abstracter Wahrheiten genannt werden, d.h. wo aus einem in abstracto wahren Princip (wie der gewöhnliche Ausdruck ist) – nämlich indem man annimmt, es seien keine modificirenden Ursachen vorhanden – so argumentirt wird, als ob es absolut wahr sei und kein modificirender Umstand möglicherweise existiren könne. Es ist nicht nöthig, diese sehr gewöhnliche Form des Irrthums hier zu erläutern, da sie später in ihrer Anwendung auf Gegenstände, auf welche sie am häufigsten angewendet wird und denen diese Anwendung am verderblichsten ist, da sie in ihrer Anwendung auf Gegenstände der Politik und der Gesellschaftswissenschaft speciell abgehandelt werden wird.195[404]

Quelle:
John Stuart Mill: System der deduktiven und inductiven Logik. Band 2, Braunschweig 31868, S. 398-405.
Lizenz:

Buchempfehlung

Schnitzler, Arthur

Casanovas Heimfahrt

Casanovas Heimfahrt

Nach 25-jähriger Verbannung hofft der gealterte Casanova, in seine Heimatstadt Venedig zurückkehren zu dürfen. Während er auf Nachricht wartet lebt er im Hause eines alten Freundes, der drei Töchter hat... Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht.

82 Seiten, 3.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Geschichten aus dem Biedermeier II. Sieben Erzählungen

Geschichten aus dem Biedermeier II. Sieben Erzählungen

Biedermeier - das klingt in heutigen Ohren nach langweiligem Spießertum, nach geschmacklosen rosa Teetässchen in Wohnzimmern, die aussehen wie Puppenstuben und in denen es irgendwie nach »Omma« riecht. Zu Recht. Aber nicht nur. Biedermeier ist auch die Zeit einer zarten Literatur der Flucht ins Idyll, des Rückzuges ins private Glück und der Tugenden. Die Menschen im Europa nach Napoleon hatten die Nase voll von großen neuen Ideen, das aufstrebende Bürgertum forderte und entwickelte eine eigene Kunst und Kultur für sich, die unabhängig von feudaler Großmannssucht bestehen sollte. Michael Holzinger hat für den zweiten Band sieben weitere Meistererzählungen ausgewählt.

432 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon