Aftersiedeln

[173] Aftersiedeln, mit Jemand in einem abgetheilten Stücke eines Lehns sitzen; daher Astersiedlein, nach fränkischem u. hessischem Lehnrechte, einer von den kleinen Theilen, in welche Jemand (Aftersiedler) sein Lehen theilt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 173.
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