Al pāri

[349] Al pāri (ital.), gleichauf, gleichgeltend, von gleichem Werthe; im Geld- u. Wechselhandel, wenn von den Münzverhältnissen verschiedener, wirklicher od. fingirter Münzsorten od. Geldwährungen zu einander die Rede ist; z.B. Papiergeld steht al pari. wenn die auf demselben lautende Summe der gleichen Summe Metallgeldes werth ist; unter p. steht es, wenn es mit Verlust, über p wenn es mit Gewinn verkauft wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 349.
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