Banāl

[264] Banāl (v. franz. Ban), 1) (Lehnsr.), das was einem Vasall von einem Lehnsherrn gegen eine Leistung überlassen ist; daher Banalität, Zwangsrecht; 2) zu freier Benutzung überlassen; 3) gewöhnlich, abgebraucht; daher Banale Phrase, ein an sich richtiger, aber wegen veränderter Verhältnisse bedeutungslos u. wirkungslos gewordener Ausspruch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 264.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika