Beschluß

[668] Beschluß, die Entschließung, welche mehrere über eine Sache berathschlagende Personen lassen, in der Staatswissenschaft nur von administrativen od. polizeilichen Behörden gebraucht, da hingegen die Umschließung von Gerichtshöfen Spruch, Urtheil, Bescheid heißt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 668.
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