Bestand

[679] Bestand, 1) so v.w. Dauer; 2) (Forstw.), die auf einem District stehenden Bäume zusammengenommen; 3) das Holz selbst, so 40-, 60jähriger B.; 4) was nach gefertigter Rechnung über Ausgabe u. Einnahme, über Verbrauch u. Zuwachs an Geld (Kassen-B.), Waaren (Waaren-B.), Thieren u. dgl. noch vorhanden ist; daher Geld, das nach abgeschlossener Rechnung in Kasse bleibt; 5) (Landw.), in einigen Gegenden so v.w. Pacht, so: Bestandgut, Bestandcontract, Bestandgeld; daher Beständer, so v.w. Pachter; 6) (Kanzleispr.), mit B., z.B. der Wahrheit, Rechtens, so daß die Wahrheit, das Recht dabei bestehen kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 679.
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