Blättchen

[857] Blättchen, 1) (Foliolum, Bot.), bei zusammengesetzten Blättern jedes kleinere einfache Blatt; 2) (Fol. calicis), jedes Stück, aus welchem der Kelch zusammengesetzt ist, wenn sie so auf dem Blumenstiel eingelenkt sind, daß sie sich ohne Zerreißung davon trennen lassen; 3) einzelne Theile einer Hülle (Involucrum); 4) (Lamellae, Zoot.), im Zellgewebe u. in den von diesem gebildeten Organen die kleinsten häutigen Gebilde, in so fern sie sich in der Wahrnehmung einfach darstellen; 5) blattartige äußere Theile der Thiere, z.B. die Fühlhörner bei den Kolbenkäfern, die Zähne an den Entenschnäbeln etc.; 6) (Anat.), B. am Kindskopf, so v.w. Blatt 17); 7) (Min.), die festen Mineralien, die ganz dünn u. breit, gerade od. gebogen, in od. auf anderm Gesteine gewachsen sind;[857] sie halten das Mittel zwischen Plattem u. Angeflogenem.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 857-858.
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