Bord

[88] Bord, 1) der Rand eines Dinges; auch das Ufer von Flüssen u. Meer; 2) der obere Rand eines Schiffes, bei Kriegs- u. großen Kauffahrteischiffen hoch u. breit, bei andern niedrig, daher Schiffe von hohem, Schiffe von niedrigem B.; der hohe B. eines Schiffes, die Windseite desselben. Steht man am Steuer des Schiffes u. wendet sein Gesicht dem Kiel zu, so hat man zur rechten das Steuerbord, zur linken das Backbord. Daher an Bord gehen, so v.w. sich einschiffen etc.; 3) an Münzen der Raum zur Umschrift; 4) (Salzw.), so v.w. Pfannenbord.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 88.
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