Brandbettler

[179] Brandbettler, der wegen erlittenen Verlustes durch Brand von Haus zu Haus um eine Gabe bittet. Meist wird ihnen mehr Nachsicht Seitens der das Bettelwesen hindernden Polizei, od. sie erhalten auch einen Schein (Brandbettelbrief), durch den ihnen auf den Brand zu betteln gestattet ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 179.
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