Bursche

[494] Bursche, 1) einer, der an einer gemeinschaftlichen Wohnung Theil nimmt; 2) ein Student, weil diese sonst zusammen in einem gemeinschaftlichen Gebäude wohnten, s. Bursa 2); 3) so v.w. gemeiner Soldat; 4) Lehrling, s. Lehrbursche; 5) so v.w. junger Mensch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 494.
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