Centurĭa

[816] Centurĭa, 1) eigentlich jede Anzahl von 100; bes. 2) (röm. Ant.), die Unterabtheilung der 5 Classes. in welche die römischen Bürger nach der Servianischen Verfassung zerfielen, s.u. Rom (Ant.). Daher hießen die Wahlabtheilungen nach Centurien Centuriāta comitĭa (s.u. Comitia) u. eine Centuriata [816] lex war ein Gesetzvorschlag, der in den Centuriatcomitien dem Volke vorgelegt wurde, z.B. über die Wahl der Magistratspersonen; 3) Truppenabtheilung von 50–100 Mann, deren 2 einen Manipel, 10 eine Cohorte, 60 eine Legion bildeten. Sie wurde von einem Centurio (Hauptmann) befehligt, welcher 2 Subcenturiones unter sich hatte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 816-817.
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