Civilist

[173] Civilist (v. lat.), 1) Civilbeamter, im Gegensatz des Militärs u. der Militärbeamten; 2) überhaupt der ein bürgerliches Geschäft betreibt; 3) der Lehrer auf einer Universität, welcher über Civilrecht liest. Daher Civilistisch, staatswissenschaftlich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 173.
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