Eifersucht

[534] Eifersucht, die Empfindung des Verdrusses, welche aus dem Gewahrwerden eines Vorzugs entsteht, welchen ein Anderer vor uns, ohne Grund od. unsern Ansprüchen zuwider, erlangt hat od. zu erlangen trachtet; bes. in Beziehung auf persönliche Liebe, sofern ein Anderer uns die Zuneigung einer geliebten Person entzieht, auf welche wir allein Anspruch zu haben glauben. Sie geht zwar aus Selbstliebe, aber zugleich aus dem Streben der Behauptung eines gebührenden Rechts hervor u. ist in sofern nicht tadelnswerth. Doch kann sie leicht u. schnell zur höchsten Leidenschaft sich steigern u. dann eben so in Haß u. Rache ausbrechen, als durch Gram zur Selbstvernichtung führen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 534.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: