Einhauen

[546] Einhauen, 1) von der Cavallerie, einen Choc machen; 2) (Jagdw.), von einem Raubvogel, den Raub mit den Fängen ergreifen; 3) ein Übel der Pferde, besteht darin, daß dieselben namentlich im Trabe mit dem Zehentheil der Hintereisen an die Stollenenden od. an die untere Fläche der Vordereisen derselben Seite anschlagen u. so ein lästiges Geklapper hervorbringen. Ursache ist fehlerhafter Körperbau, namentlich träge Schultern, zu lange Zehen, zu niedrige Trachten an den Vorderhufen, durch ungeschickte Behandlung in eine fehlerhafte. Form gebrachte Hufe. Zur Vermeidung des Übels müssen die Zehen der Vorderfüße möglich verkürzt u. die Trachten geschont werden.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 546.
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