Einmauern

[551] Einmauern, 1) mit Steinen u. Mörtel in einer Mauer befestigen; 2) mit einer Mauer umgeben; 3) (Immuration), ehemals Klosterstrafe, wo der Schuldige entweder ganz vermauert u. so dem Hungertode Preis gegeben wurde, od. wo er nur, bis zu einer gewissen Höhe vermauert, Luft, Wasser u. Brod empfing. Der Raum war eine Nische, 6 Fuß hoch, je 2 Fuß breit u. tief. Das E. war eine Strafe für Entfliehen aus dem Kloster, od. für Brechung des Gelübdes der Keuschheit, od. für andere Verbrechen von Klosterleuten. Noch 1498 wurde der Klosterkoch im Minoritenkloster zu Villach eingemauert, weil er den Guardian vergiftet hatte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 551.
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