Einsegnung

[556] Einsegnung (Benediction), kirchliche Handlung, durch welche unter Handauflegung u. Zeichen des Kreuzes auf Personen zur Weihe zu einem Amte od. zu einem ernsten Lebenszweck Gottes Segen herabgefleht wird, so bei der Ordination der Geistlichen, bei der Confirmation der Katechumenen, Trauung etc.; auch werden die Verstorbenen u. in manchen Gegenden die Wöchnerinnen bei ihrem ersten Kirchgange eingesegnet. Gegenstände, welche zu heiligem Gebrauch bestimmt sind, werden geweihet, s. Einweihung. Von der E. der Pferde u. anderer Thiere am St. Antoniusfeste s. Thierweihe; von der jüdischen E. des Mondes, s. Heiligung des Mondes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 556.
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